x9design | agb

Herzlich Willkommen bei x9design.

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Für Verträge und Aufträge mit x9design gelten ausschließlich diese AGBs. Abweichende Regelungen in den AGBs des Kunden werden nicht berücksichtigt. Mündliche Neben-Abreden sind unwirksam.

§1 LEISTUNGSUMFANG UND BESTIMMUNG

  1. x9design bietet folgende Leistungen an: Produkt-Design sowie die Gestaltung, Entwicklung und „Modernisierung“ von User Interfaces für Software-und Hardware-Produkte.
  2. x9design erbringt seine Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. x9design hat nur solche Leistungen zu erbringen, die in unseren Angeboten und/oder Kostenanschlägen ausdrücklich spezifiziert sind. Extrawünsche werden nur insofern geleistet, als sie dem Umfang der Leistung entsprechen.
  3. Darüber hinausgehende Leistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern dies mündlich und schriftlich vereinbart wurde (Auftragsbestätigung)
  4. Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch x9design, nicht hingegen bestimmte, von unseren Kunden erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge. Zur Durchführung eines jeden Vertrages darf x9design sich der Dienste Dritter (insbesondere Subunternehmer und/oder freier Mitarbeiter) bedienen.
  5. Alle im Rahmen eines Auftrages erarbeiteten Leistungen von x9design gelten als persönliche geistige Schöpfungen und sind durch das Urheberrechts-Gesetz geschützt.

§2 ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Sämtliche Angebote von x9design sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von sechs Wochen ab Angebotsdatum. Von uns erstellte Kostenanschläge sind unverbindlich.
  2. Bestellungen des Kunden werden von x9design durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung angenommen. Online-Bestellungen (bspw. E-Mail / Formular) sind auch ohne Unterschrift für den Kunden bindend.
  3. x9design behält sich das Recht vor, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurückzutreten für den Fall, dass unvorhersehbare technische, speziell programmiertechnische Schwierigkeiten auftreten, die x9design nicht für den Kunden zufriedenstellend zu lösen vermag. In diesem Fall verzichtet x9design auf die Bezahlung seiner bis zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts erbrachten Leistungen. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf Schadensersatzansprüche, es sei denn, er könnte einen entstandenen Schaden zweifelsfrei nachweisen.

§3 MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN UND X9DESIGN

  1. Der Kunde verpflichtet sich, alle im Zuge des Vertrages und zum Bearbeiten der Sache notwendigen Unterlagen unentgeltlich und fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
  2. Diese sind uns in einem gängigen, unmittelbar verwendbaren, möglichst digitalen Format zu übermitteln. Ist eine Konvertierung des von den Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, übernimmt der Kunde die hiermit verbundenen Kosten und Aufwendungen.
  3. Unsere Kunden stellen sicher, dass wir zur Nutzung der uns übermittelten Materialien in einem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang berechtigt sind. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit von Zeichen, Logos, Domain-Namen und sonstigen Kundenmaterialien haftet x9design nicht.
  4. Der Kunde haftet selbst für die Richtigkeit der von ihm gemachten oder übermittelten Angaben. Er verpflichtet sich zur inhaltlichen Überprüfung der im Projekt eingebundenen Inhalte, insbesondere vor und nach der Veröffentlichung neuer oder veränderter Inhalte.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, x9design von Ansprüchen freizustellen, die aus falsch oder fehlerhaft übermittelten Angaben resultieren, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
  6. Die aus seinen Mitwirkungspflichten bzw. -handlungen entstehenden Kosten trägt allein der Kunde.
  7. x9design verpflichtet sich, dieses Material vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben. Ausserdem verpflichtet sich x9design, vom Kunden geliefertes Material ohne schriftliche Genehmigung weder für andere Websites noch für eigene Zwecken zu verwenden.

§4 PREISE UND ZAHLUNG

  1. Alle Vergütungen verstehen sich netto, und zwar ausschließlich Nebenkosten (wie z. B. Reisekosten, Versandkosten, Versicherungsprämien und Spesen), die gesondert in Rechnung gestellt werden können. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Vergütungen nicht eingeschlossen; sie wird am Tage der Rechnungsstellung in der gesetzlichen Höhe in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen. 

Zusätzliche Leistungen, die nicht explizit in den Angeboten enthalten sind und extra in Rechnung gestellt werden können sind u.a.:
    – öffentlich erworbene Medien wie Bilder, Filme, Sound- oder Musikdateien
    – Arbeitsleistungen Dritter (sofern vereinbart)
    – Lizenzkosten
    – besondere Dringlichkeit
  2. Eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Gesamtpreises ist bei Erhalt der Auftragsbestätigung vom Kunden zu zahlen. Erst nach Eingang der Anzahlung bei x9design und Vorliegen der für die Leistungen notwendigen Daten des Kunden, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen von x9design begonnen und ausgeführt.
  3. Unsere Zahlungsansprüche werden zu den vereinbarten Terminen fällig, spätestens jedoch mit der Abnahme unserer Leistungen durch unsere Kunden. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich x9design vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben.
  4. Abzüge, insbesondere von Skonti, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  5. Ist Ratenzahlung vereinbart der Kunde kommt mit einer Rate oder eines Betrages in Höhe einer Rate oder mehr ganz oder teilweise in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Ab Fälligkeitstag stehen uns Zinsen in Höhe von 5 % p.a. und ab Verzug Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu. Ferner steht uns eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von € 40,00 zu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzögerungsschadens bleibt uns vorbehalten.
  6. Einwendungen wegen fehlerhaftem oder unvollständigem Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang geltend zu machen; werden die Einwendungen schriftlich geltend gemacht, genügt die Absendung innerhalb der zwei-Wochen-Frist. Stillschweigen gilt als Genehmigung bzw. als Abnahme der Leistung.
  7. Für die Beauftragung kreativer Leistungen fallen in der Regel Gebühren der Künstlersozialkasse nach deren jeweils veröffentlichen Sätzen an. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Künstler oder Publizist in der Künstlersozialversicherung versichert ist oder nicht. Die geleisteten Honorare sind der KSK vom Kunden zu melden.
  8. Eigentumsvorbehalt: sämtliche Liefergegenstände bleiben bis zu ihrer restlosen Bezahlung unser Eigentum.

§5 TERMINE UND VERZUG

  1. x9design behält sich das Recht vor, einen Vertrag vorzeitig zu beenden, sofern der Kunde sich 6 Wochen lang nicht gemeldet hat. Ist dies der Fall muss für eine Wiederaufnahme eine neue Auftragsbestätigung erstellt werden
  2. Von uns angegebene Fristen und Termine sind nur verbindlich, sofern diese mit unseren Kunden ausdrücklich als verbindliche Fristen/Termine vereinbart wurden. x9design ist bemüht alle gesetzten Fristen einzuhalten. Kommt es jedoch zu unvorhergesehen Verzögerungen (Krankheit, Computer-, Softwareschaden o.ä..) wird der Kunde innerhalb von spätestens 14 Werktagen darauf hingewiesen. Es treten für x9design keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
  3. Die vereinbarten Leistungsfristen verlängern sich angemessen, sofern Verträge mit unseren Kunden geändert oder ergänzt werden oder wenn unsere Kunden ihren Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig nachkommen.

§6 ABNAHME

    Der Kunde wird die Leistungen von x9design unverzüglich abnehmen, sobald x9design die Abnahmebereitschaft mitteilt und keinerlei Mängel des Kunden festzustellen sind, spätestens jedoch innerhalb von acht Werktagen nach Aufforderung durch uns.

§7 NUTZUNGSRECHTE

  1. x9design räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für grafisches wie textliches Material ein, welches zur Gänze von x9design erstellt wurde. Bei jeglichen Vorlagen oder Material des Kunden, geht x9design davon aus, dass keine Nutzungsrechte Dritter verletzt werden.
 Kommt es zu Lizenzbruch, des Lizenzmaterials des Kunden, ist x9design hiervon ausgeschlossen.
  2. x9design erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente werden aber zwangsläufig immer wieder von x9design für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Kunde hieran – auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von x9design (bzw. deren Dienstleistern) erstellten Grafik – ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann.

§8 EIGENWERBUNG UND REFERENZEN

  1. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Kunden auf diesen über. x9design hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä.) als Urheber genannt zu werden.: dh. x9design behält sich das Recht vor, Screenshots des erteilten Auftrages für Präsentationszwecken für das eigene Portfolio zu nutzen und entsprechende Links zu setzen, sofern dies nicht vom Kunden bei Vertragsabschluss oder schriftlich ausgeschlossen wird.
  2. Der Kunde räumt x9design zudem das Recht ein, das Logo von x9design und/oder ein Link im Impressum der Kundenseite mit der von x9design zu verlinken, sofern nicht anders vereinbart.

§9 GEWÄHRLEISTUNG

x9design verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig und vertraulich zu behandeln.

Bei Sachmängeln gilt folgendes:

  1. Mängel haben die Kunden uns gegenüber unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  2. Zunächst ist x9design die Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels, das Erbringen einer mangelfreien Leistung oder die Herstellung eines neuen Werkes.
  3. Fehlerkorrekturen und mangelhafte Leistungen werden von x9design unmittelbar und jederzeit angenommen und unentgeltlich ausgebessert. Ein Mangelanspruch besteht jedoch nicht, wenn der Fehler unerheblich ist, sich also nicht erheblich auf die Verwendung auswirkt.
  4. Kann x9design diese Leistung nicht erbringen, kann der Kunde, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
  5. Grundsätzlich kann es bei grafischen Darstellungen bei der Verwendung unterschiedlicher Betriebssysteme, Endgeräten, Auflösungen und Browsern bzw. Einstellungen zu einer abweichenden Darstellung kommen. Eine Gewährleistung, dass die grafischen Darstellungen auf allen Systemen, Endgeräten und mit allen Betriebssystemen verlustfrei oder exakt einheitlich dargestellt werden, kann aufgrund der Vielzahl der Variationen nicht übernommen werden.
  6. Im Falle eines Datenverlustes kann x9design nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. Vertretenmüssen von x9design, die erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an uns zu übermitteln.
  7. x9design haftet nicht für Ausfälle, die nicht auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind. Dazu gehören insbesondere Probleme oder Störungen der Internetverbindung, der Verfügbarkeit der Webseite, von Maildiensten u.a., für welche die Verantwortung beim Webhosting-Provider bzw. einem Serverdienstleister liegt.
  8. Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.

§10 HAFTUNG

  1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend “Schadensersatzansprüche”) der Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, auf Gesundheits- oder Körperschäden des Kunden, die auf eine von uns zu vertretende Pflichtverletzung zurückgehen, der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen, auf der Grundlage dieser Bedingungen zu schließenden Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unsere Kunde regelmäßig vertraut.
  2. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch uns ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, nicht für Gesundheits- oder Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft durch uns gehaftet wird. Vorhersehbar ist der Schaden, mit dessen Realisierung bei der Verletzung der jeweiligen vertragstypischen Pflicht üblicherweise zu rechnen ist.
  3. Eine Pflichtverletzung durch uns steht eine solche unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.

§11 DATENSCHUTZ UND GEHEIMHALTUNG

  1. Jegliche Daten (Name, Adress, email ect.) die der Kunde an x9design übermittelt werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben.
  2. x9design geht davon aus, dass alle Angaben wahrheitsgemäss gemacht werden und keine Institution, Marke oder Firmenname missbraucht wird.
  3. x9design weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

§12 KÜNDIGUNG

Eine Kündigung bedarf der Schriftform und ist jederzeit während der Vertragslaufzeit möglich, sofern ein triftiger Grund besteht. Dies könnte u.a. sein:
– starker Mangel an der Leistung von x9design
– unausräumliche Streitigkeiten
– widrige Lebensumstände oder starke finanzielle Not

§13 ANWENDBARES RECHT

Als Gerichtsstand wird in diesem Fall Darmstadt vereinbart.
Stand April 2016