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Herzlich Willkommen bei x9design.

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Für Verträge und Aufträge mit x9design gelten ausschließlich diese AGBs. Abweichende Regelungen in den AGBs des Kunden werden nicht berücksichtigt. Mündliche Neben-Abreden sind unwirksam.

§1 GELTUNGSBEREICH

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) sind Bestandteil der zwischen x9design und dem Kunden abgeschlossenen Verträge nebst Folgeaufträgen gleicher Art, die im Rahmen einer andauernden und beabsichtigten Geschäftsbeziehung erbracht werden, selbst wenn die AGB im Hinblick auf eine konkrete Leistung nicht ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Leistungsbeschreibungen, Preislisten, Tarife, technische Spezifikationen, rechtliche und sonstige besondere Hinweise, jeweils sofern gestellt, sind Teil des Vertrags und haben vor diesen AGB Vorrang.
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, sofern x9design ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Eine nicht erfolgte Zurückweisung gegenläufiger und mitgeteilter AGB des Kunden, stellt auch im Fall der Leistungsausführung keine Zustimmung dar.
  4. Unter “Software” werden nachfolgend ausführbare Programme und die zugehörigen Funktionen, Daten und Gestaltungselemente verstanden. Zur Software gehören u.a. Anwendungsprogramme, Applikationen und Webseiten.
  5. Als “Werk” ist das Ergebnis der Leistung von x9design zu verstehen, insbesondere die im Rahmen dieser AGB erstellten Inhalte oder Software.
  6. Unter dem im Folgenden verwendeten Begriff „Inhalte“ sind alle Inhalte und Informationen, wie zum Beispiel Fotografien, Grafiken, Logos, Videos, Texte, Quellcodes, Werbemittel, Daten, Angaben über Orte und Personen oder Links zu verstehen.
  7. Als „Dauerschuldverträge“ sind Verträge zu verstehen, die für eine bestimmte oder unbestimmte Laufzeit abgeschlossen werden, z.B. Pflege- und Wartungsverträge.

§2 LEISTUNGSUMFANG UND BESTIMMUNG

  1. x9design bietet folgende Leistungen an:
    Produkt-Design sowie die Gestaltung, Entwicklung und „Modernisierung“ von User Interfaces für Software-und Hardware-Produkte. Gestaltung, Umsetzung und Pflege von Internet-Seiten, e-Commerce-Lösungen, Webshops, Portalen, Communities, Blogs, Aufsetzen und Anpassen von Content Management Systemen (CMS), Suchmaschinen-Optimierung, redaktionelle Arbeiten, Grafikdienstleistungen wie Entwicklung von Firmen-CI´s (Corporate Identity), Logoentwicklung, Konzeptionierung und Erstellung von Filmen / Videofilmen zu Werbe- und Image-Zwecke.
  2. x9design erbringt seine Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. x9design hat nur solche Leistungen zu erbringen, die in unseren Angeboten und/oder Kostenanschlägen ausdrücklich spezifiziert sind. Extrawünsche werden nur insofern geleistet, als sie dem Umfang der Leistung entsprechen.
  3. Darüber hinausgehende Leistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern dies mündlich und schriftlich vereinbart wurde (Auftragsbestätigung).
  4. Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch x9design, nicht hingegen bestimmte, von unseren Kunden erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge. Zur Durchführung eines jeden Vertrages darf x9design sich der Dienste Dritter (insbesondere Subunternehmer und/oder freier Mitarbeiter) bedienen.
  5. Zusätzliche Leistungen, die nicht explizit in den Angeboten enthalten sind und extra in Rechnung gestellt werden können sind u.a.:
    • öffentlich erworbene Medien wie Bilder, Filme, Sound- oder Musikdateien
    • Arbeitsleistungen Dritter (sofern vereinbart)
    • editierbare Dateien (Rohdaten, wie Photoshop-,
      Indesign-, Illustrator-Dateien o.ä.)
    • Lizenzkosten
    • besondere Dringlichkeit
  6. Schulung der Anwender, Dokumentation, Reports, Einweisung, Installation und Wartung sind grundsätzlich kein Nebenbestandteil der Leistungen von x9design und müssen gesondert vereinbart werden.
  7. Die reinen laufenden Wartungs- und Serviceleistungen umfassen keine Beratung- und Weiterentwicklung. Über diese Leistungen ist eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen. D.h. ohne ausdrückliche Vereinbarung, sind keine Leistungen umfasst, die über die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der zu wartenden Sache hinausgehen und z.B. Änderung des Funktionsumfangs, andere Einsatzgebiete oder individuelle Anpassung in optischer oder inhaltlicher Hinsicht betreffen.
  8. Ebenfalls nicht zu laufenden Wartungs- und Serviceleistungen gehören Anpassungen aufgrund von technischen Änderungen, die zur Folge haben, dass wesentliche Funktionen oder Schnittstellen der zu wartenden Sache (insbesondere Software) im Wesentlichen neu erstellt werden müssen. Dazu gehören insbesondere bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare, durch den Kunden oder Dritten vorgenommene Änderungen der zu wartenden Sache.
  9. Wenn die vertraglichen Leistungen der Erreichung eines ausdrücklich und schriftlich vereinbarten konkreten Erfolges dienen (z.B. Erstellung eines konkreten Werkes, Erreichen bestimmter Erfolgszahlen) handelt es sich insoweit um einen Werkvertrag. Ansonsten liegt im Zweifel ein Dienstvertrag vor.

§3 ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS

    1. Sämtliche Angebote von x9design sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von sechs Wochen ab Angebotsdatum. Von uns erstellte Kostenanschläge sind unverbindlich. Beschreibungen und Darstellungen auf Webseiten, Prospekten, etc. stellen keine verbindlichen Angebote dar.
    2. Bestellungen des Kunden werden von x9design durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung angenommen. Online-Bestellungen (bspw. E-Mail / Formular) sind auch ohne Unterschrift für den Kunden bindend.
    3. x9design behält sich das Recht vor, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurückzutreten für den Fall, dass unvorhersehbare technische, speziell programmiertechnische Schwierigkeiten auftreten, die x9design nicht für den Kunden zufriedenstellend zu lösen vermag. In diesem Fall verzichtet x9design auf die Bezahlung seiner bis zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts erbrachten Leistungen. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf Schadensersatzansprüche, es sei denn, er könnte einen entstandenen Schaden zweifelsfrei nachweisen.
    4. Wünscht der Kunde im Vertragsverlauf eine Änderung an den vereinbarten Leistungen oder die durch den Kunden mitgeteilte Sachlage oder technische Anforderungen ändern sich nach Abgabe eines Angebotes durch x9design oder nach Vertragsschluss (z.B. bei Änderungen von Betriebssystemen oder Browsern), kann x9design ein Angebot über die Mehr- oder Minderkosten erstellen, es sei denn, eine Vergütung nach Aufwand ist vereinbart oder der Kunde verzichtet ausdrücklich auf ein gesondertes Angebot. Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Angebots durch den Kunden, pausiert x9design die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen, sofern durch die spätere Annahme des Angebots durch den Kunden ein Mehraufwand entstehen würde. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

§4 MITWIRKUNGSPFLICHTEN

  1. Der Kunde verpflichtet sich, alle im Zuge des Vertrages und zum Bearbeiten der Sache notwendigen Inhalte und Unterlagen wie Texte, Grafiken Sound oder Videodateien unentgeltlich und fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
  2. Diese sind uns in einem gängigen, unmittelbar verwendbaren, möglichst digitalen Format zu übermitteln. Ist eine Konvertierung des von den Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, übernimmt der Kunde die hiermit verbundenen Kosten und Aufwendungen.
  3. Unsere Kunden stellen sicher, dass wir zur Nutzung der uns übermittelten Materialien in einem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang berechtigt sind. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Zeichen, Logos, Domain-Namen und sonstigen Kundenmaterialien haftet x9design nicht.
  4. Der Kunde haftet selbst für die Richtigkeit der von ihm gemachten oder übermittelten Angaben (wie beispielsweise Impressum, AGBs, Preise, Termine, Texte). Er verpflichtet sich zur inhaltlichen Überprüfung der auf der Webseite eingebundenen Inhalte, insbesondere vor und nach der Veröffentlichung neuer oder veränderter Inhalte.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, x9design von Ansprüchen freizustellen, die aus auf der Website falsch oder fehlerhaft dargestellten Angaben resultieren, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
  6. Die aus seinen Mitwirkungspflichten bzw. -handlungen entstehenden Kosten trägt allein der Kunde.
  7. x9design verpflichtet sich, dieses Material vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben. Außerdem verpflichtet sich x9design, vom Kunden geliefertes Material ohne schriftliche Genehmigung weder für andere Websites noch für eigene Zwecken zu verwenden.

§5 AUSSCHLUSS RECHTLICHER PRÜFUNG

  1. Die Leistungen von x9design beinhalten, vorbehaltlich ausdrücklicher Vereinbarung, keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung (zum Beispiel markenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder wettbewerbsrechtlicher Art, ) sowie Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten des Kunden (z.B. Anbieterkennzeichnung, Datenschutzerklärung, Verbraucherunterrichtung bei Fernabsatzverträgen, Prüfungspflichten bei Linksetzung, Prüfungspflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen, Pflichten zu Beachtung medienrechtlicher Vorschriften, insbesondere Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, etc.).
  2. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Influencern (d.h. Fürsprechern, Testimonials, Bloggern, YouTubern, Instagramern, etc.) weist x9design den Kunden darauf hin, dass Influencer durch eine Vielzahl von Gesetzen verpflichtet sind, auf den werblichen Hintergrund ihrer Beiträge hinzuweisen. Bei Verstoß gegen die Kennzeichnungspflichten können nicht nur die Influencer, sondern auch x9design oder der Kunde verschuldensunabhängig in Haftung genommen werden (§ 8 Abs. 2 UWG). Ebenso besteht das Risiko von Bußgeldern. Daher empfiehlt x9design dem Kunden eine rechtlich sichere Art der Kennzeichnung und hält auch die Influencer dazu an. Sollten sich der Kunde eine von den Empfehlungen von x9design abweichende Kennzeichnung wünschen, haftet der Kunde für etwaige Nachteile und Kosten, die x9design oder Influencern hierdurch entstehen und stellt x9design sowie die Influencer von den Ansprüchen Dritter frei.
  3. x9design darf vom Kunden bei berechtigten Zweifeln an der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme, deren Freigabe verlangen und die Durchführung der Maßnahme so lange zurückstellen.
  4. Sofern x9design dem Kunden rechtliche Unterlagen (z.B. Ergänzungen der Datenschutzerklärung) zur Verfügung stellt, handelt es sich hierbei um rechtliche Muster ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, die von dem Kunden individuell zu überprüfen sind.

§6 PREISE UND ZAHLUNG

  1. Alle Vergütungen verstehen sich netto, und zwar ausschließlich Nebenkosten (wie z. B. Reisekosten, Versandkosten, Versicherungsprämien und Spesen), die gesondert in Rechnung gestellt werden können.
  2. Preisangaben verstehen sich netto, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  3. Rechnungen können, vorbehaltlich anderer Vereinbarung, in elektronischer Form gestellt werden.
  4. Eine Anzahlung von 50% des vereinbarten Gesamtpreises ist bei Erhalt der Auftragsbestätigung vom Kunden zu zahlen. Erst nach Eingang der Anzahlung bei x9design und Vorliegen der für die Leistungen notwendigen Daten des Kunden, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen von x9design begonnen und ausgeführt.
  5. Unsere Zahlungsansprüche werden zu den vereinbarten Terminen fällig, spätestens jedoch mit der Abnahme unserer Leistungen durch unsere Kunden. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich x9design vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben.
  6. Abzüge, insbesondere von Skonti, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  7. Ist Ratenzahlung vereinbart und der Kunde kommt mit einer Rate oder eines Betrages in Höhe einer Rate oder mehr ganz oder teilweise in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Ab Fälligkeitstag stehen uns Zinsen in Höhe von 5 % p.a. und ab Verzug Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu. Ferner steht uns eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von € 40,00 zu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzögerungsschadens bleibt uns vorbehalten.
  8. Einwendungen wegen fehlerhaftem oder unvollständigem Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang geltend zu machen; werden die Einwendungen schriftlich geltend gemacht, genügt die Absendung innerhalb der zwei-Wochen-Frist. Stillschweigen gilt als Genehmigung bzw. als Abnahme der Leistung.
  9. Für die Beauftragung kreativer Leistungen fallen in der Regel Gebühren der Künstlersozialkasse nach deren jeweils veröffentlichen Sätzen an. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Künstler oder Publizist in der Künstlersozialversicherung versichert ist oder nicht. Die geleisteten Honorare sind der KSK vom Kunden zu melden.
  10. Bei Dauerschuldverträgen ist x9design zu einer angemessenen Anhebung der vereinbarten Entgelte nach Ankündigung berechtigt. Eine solche Anhebung tritt zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Kraft. Ist kein Abrechnungszeitraum vereinbart, kann die Anhebung nach Ablauf einer Frist von zwölf Monaten erfolgen. Eine Preissenkung tritt zum Ende des Abrechnungszeitraums in Kraft, der nach Änderung des Preises endet. Erhöhen sich die Einkaufspreise für Leistungen Dritter, kann diese Erhöhung im gleichen Verhältnis an den Kunden weitergegeben werden.
  11. Eigentumsvorbehalt: sämtliche von uns erstellten Leistungen bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

§7 TERMINE UND VERZUG

  1. x9design behält sich das Recht vor, einen Vertrag vorzeitig zu beenden, sofern der Kunde sich 6 Wochen lang nicht gemeldet hat. Ist dies der Fall muss für eine Wiederaufnahme eine neue Auftragsbestätigung erstellt werden.
  2. Von uns angegebene Fristen und Termine sind nur verbindlich, sofern diese mit unseren Kunden ausdrücklich als verbindliche Fristen/Termine vereinbart wurden. x9design ist bemüht alle gesetzten Fristen einzuhalten. Kommt es jedoch zu unvorhergesehen Verzögerungen (Krankheit, Computer-, Softwareschaden o.ä..) wird der Kunde innerhalb von spätestens 14 Werktagen darauf hingewiesen. Es treten für x9design keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
  3. Die vereinbarten Leistungsfristen verlängern sich angemessen, sofern Verträge mit unseren Kunden geändert oder ergänzt werden oder wenn unsere Kunden ihren Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig nachkommen.
  4. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unter Umständen, die im Anwendungsbereich des Kunden liegen (nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung von Inhalten etc.), hat x9design nicht zu vertreten. x9design ist berechtigt, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung/Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Frist hinauszuschieben.

§8 ABNAHME

  1. Der Kunde wird die Leistungen von x9design unverzüglich abnehmen, sobald x9design die Abnahmebereitschaft mitteilt und keinerlei Mängel des Kunden festzustellen sind, spätestens jedoch innerhalb von acht Werktagen nach Aufforderung durch x9design.
  2. Sofern zuvor keine wesentlichen Mängel mitgeteilt werden, gelten die Leistungsergebnisse nach Ablauf von acht Werktagen nach Vorlage zur Abnahme, als durch den Kunden abgenommen.
  3. Schlägt die Abnahme fehl, so übergibt der Kunde x9design eine Auflistung aller die Abnahme hindernden Mängel. Nach Ablauf einer angemessenen Frist hat x9design eine mangelfreie und abnahmefähige Version der vertraglich geschuldeten Leistung bereitzustellen. Im Rahmen der darauffolgenden Prüfung werden nur die protokollierten Mängel geprüft, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.
  4. Die Erstellung der vertraglichen Leistungen kann in einzelnen Teilabschnitten vereinbart werden. x9design ist berechtigt den Kunden zu einer Teil- oder Zwischenabnahme aufzufordern, wenn dies aufgrund der Materie, des Umfangs oder des zeitlichen Ablaufs bei der Leistungserbringung sachlich begründet und für den Kunden zumutbar ist. Die Regelungen zur Abnahme, Gewährleistung und Vergütung gelten für die jeweiligen Teilabschnitte. Dies bedeutet insbesondere, dass Change-Requests des Kunden, welche von bereits abgenommenen Teilabschnitten abweichen, durch diesen gesondert zu vergüten sind.

§9 NUTZUNGSRECHTE

  1. Die im Rahmen eines Projekts von x9design oder ihren Fremddienstleistern erarbeiteten Werke sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht ist.
  2. x9design räumt dem Auftraggeber für die vertraglich vereinbarten Zwecke und im vertraglich vereinbarten Umfang das einfache Nutzungsrecht an den von x9design gelieferten Werken für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Nutzungsarten ein, welches insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung erfasst. Ausdrücklich ausgenommen ist der Weiterverkauf- und Weitervertrieb des Werks durch den Kunden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart oder ergibt sich eindeutig aus der Natur des Auftrags.. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
  3. Sämtliche Nutzungsrechtsübertragungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Entrichtung der vertraglich vereinbarten Vergütung an x9design.Bei Werken die auf anderen Werken aufbauen, diese ändern, erweitern oder anpassen (z.B. bei individueller Anpassung von Templates oder Softwaremodulen), erstrecken sich die Rechte des Kunden, auch im Fall der Vereinbarung exklusiver Nutzungsrechte an den Leistungen von x9design nicht auf die ursprünglichen Werke, sondern nur soweit die durch x9design für den Kunden vorgenommenen schutzfähigen Änderungen, Erweiterungen und Anpassungen reichen.
  4. Dem Kunden wird ein Recht zur Bearbeitung des Werkes nur dann eingeräumt, solange das Bearbeitungsrecht ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus der Natur des Auftrags eindeutig ergibt.
  5. Bei Grafik-, Print, Internetdienstleistungen und Multimediaproduktionen ist eine Herausgabe von Quellcodes sowie von offenen Dateien nicht Bestandteil des einfachen Nutzungsrechts. Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Daten in Form der vereinbarten Leistung gegenüber dem Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien. Sollte der Auftraggeber die Herausgabe von offenen Dateien wünschen, bedarf dies einer Vereinbarung und einer gesonderten Vergütungsregelung. Veränderungen an offenen oder editierbaren Daten durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten bedürfen einer schriftlichen Zustimmung von x9design.
  6. Die von x9design erstellten Vorlagen, Entwürfe, Rohdaten, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die dazu dienen, die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der x9design. Wünscht der Kunde die Herausgabe, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
  7. Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den von x9design im Rahmen von Angeboten, Präsentationen und Pitches vorgelegten Arbeiten verbleiben auch bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei x9design. Erst mit Erteilung des Auftrags zur Realisation gegen gesonderte Vergütung, erwirbt der Kunde diese Rechte im vereinbarten Umfang.
  8. Soweit Werke von Dritten (insbesondere Fotografen, Illustratoren, Fotomodellen, Webdesignern und sonstigen Kreativen) geschaffen werden, wird x9design dafür Sorge tragen, dass die vereinbarten Nutzungs- und Verwertungsrechte des Dritten eingeholt und auf Auftraggeber übertragen werden.
  9. Vorschläge und sonstige Mitarbeit oder Mitwirkung des Auftraggebers und/oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung und begründen kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Werken und Arbeiten. Nutzungsrechte für von Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei x9design. Nutzt der Auftraggeber solche Werbeideen und/oder Entwürfe von x9design oder von ihm beauftragten Dritten, die eine Werkqualität erreichen außerhalb oder nach Beendigung des Vertrages, so ist eine gesonderte Vergütungsabrede zu treffen.
  10. Die Leistungen und Werke von x9design dürfen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von x9design.
    Soweit die Leistungen und Werke von x9design Open Source-Bestandteile enthalten, erfolgt die Rechteübertragung nur im Umfang und nach Maßgabe der jeweiligen Open Source Lizenz. x9design verweist ausdrücklich darauf, dass die Open Source-Bestandteile nur im Rahmen der jeweiligen Lizenz genutzt, bearbeitet und Gegenstand von Verfügungen sein dürfen.
  11. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Bestimmungen wird eine Vertragsstrafe fällig, die x9design nach billigem Ermessen festsetzen wird und die im Streitfall hinsichtlich ihrer Billigkeit vom zuständigen Landgericht überprüft werden kann. Über den Umfang der Nutzung steht x9design ein Auskunftsanspruch zu.
  12. Sämtliche Nutzungsrechtsübertragungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Entrichtung der vertraglich vereinbarten Vergütung an x9design.

§10 EIGENWERBUNG UND REFERENZEN

  1. x9design hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä.) als Urheber genannt zu werden.: dh.: x9design behält sich das Recht vor, Screenshots des erteilten Auftrages für Präsentationszwecken für das eigene Portfolio zu nutzen und entsprechende Links zu setzen, sofern dies nicht vom Kunden bei Vertragsabschluss oder schriftlich ausgeschlossen wird.
  2. x9design darf die von ihm entwickelten Werke angemessen und branchenüblich signieren, den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren und sich im Impressum inkl. Verlinkung zur Website von x9design darstellen, sofern dadurch keine vertraulich zu behandelnden Informationen des Auftraggebers offenbart werden. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen x9design und Auftraggeber ausgeschlossen werden.
  3. Der Kunde räumt x9design zudem das Recht ein, das Logo von x9design und/oder ein Link im Impressum der Kundenseite mit der von x9design zu verlinken, sofern nicht anders vereinbart.

§11 GEWÄHRLEISTUNG

  1. Mängel haben die Kunden uns gegenüber unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Mängel sind durch eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome, soweit möglich, nachgewiesen durch schriftliche Aufzeichnungen, Screenshots oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen schriftlich (E-Mail ist ausreichend) zu rügen. Die Mängelrüge soll die Reproduktion des Fehlers ermöglichen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.
  2. Zunächst ist x9design die Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels, das Erbringen einer mangelfreien Leistung oder die Herstellung eines neuen Werkes.
  3. Fehlerkorrekturen und mangelhafte Leistungen werden von x9design unmittelbar und jederzeit angenommen und unentgeltlich ausgebessert. Ein Mangelanspruch besteht jedoch nicht, wenn der Fehler unerheblich ist, sich also nicht erheblich auf die Verwendung auswirkt.
  4. Kann x9design diese Leistung nicht erbringen, kann der Kunde, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
  5. x9design verpflichtet sich dazu, Software so zu erstellen, dass sie ein Antwortzeit- und Funktionsverhalten aufweist, das bei vergleichbarer Internet-Anbindung und technischer Ausstattung der vom Endnutzer zum Aufruf der Software eingesetzten Hard- und Software dem Verhalten anderer branchentypischer Software mit vergleichbaren Inhalten und vergleichbarem Umfang sowie vergleichbaren Serverumgebung im Zeitpunkt der Fertigstellung der Software entspricht. Websites/Apps und vergleichbare Onlineangebote müssen innerhalb von den zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Software branchenüblichen Browsern, Systemen sowie Geräten lauffähig sein. Nicht als branchenüblich gelten Browser, Systeme sowie Geräte auf einem Versionsstand von vor über einem Jahr und Browser sowie Bildschirmauflösungen, die zu weniger als 10% auf dem Markt vertreten sind.
  6. Grundsätzlich kann es bei der Darstellung einer HTML Webseite unter Verwendung unterschiedlicher Betriebssystemen, Endgeräten, Auflösungen und Browsern bzw. Einstellungen zu einer abweichenden Darstellung kommen. Durch standardkonforme Programmierung und Tests mit der jeweils aktuellen Browsernden jeweils aktuellen Browsern wird eine richtige bzw. angepasste Darstellung auf den meisten Systemen angestrebt. Eine Gewährleistung, dass der Webauftritt auf allen Systemen, Endgeräten und mit allen Browsern verlustfrei oder exakt einheitlich dargestellt wird, kann aufgrund der Vielzahl der Variationen nicht übernommen werden.
  7. Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen von Software sind die diesbezüglichen Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.
  8. Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen oder einer Software, die der Kunde selbst oder durch Dritte vornimmt, lassen die Mängelansprüche des Kunden entfallen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich war. x9design steht auch nicht für Mängel ein, die auf unsachgemäße Bedienung sowie Betriebsbedingungen oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Kunden zurückzuführen sind.
  9. x9design kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an x9design bezahlt hat.
  10. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung. Im Falle der Lieferung von Updates, Upgrades und neuen Versionen beginnt die Frist für diese Teile jeweils mit deren Abnahme zu laufen.
  11. Die ständige Überwachung der Verfügbarkeit und korrekten Funktion der Webseite ist nicht Aufgabe von x9design, sofern nicht anders vereinbart.
  12. Im Falle eines Datenverlustes (z.B. durch Computerviren, im Verlauf eines technisch bedingten Upgrades der Seite / des CMS / der Datenbank / der PHP-Version) kann x9design nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. Vertretenmüssen von x9design, die erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an uns zu übermitteln.
  13. x9design haftet nicht für Ausfälle, die nicht auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind. Dazu gehören insbesondere Probleme oder Störungen der Internetverbindung, der Verfügbarkeit der Webseite, von Maildiensten u.a., für welche die Verantwortung beim Webhosting-Provider bzw. einem Serverdienstleister liegt.
  14. Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.

§12EINSATZ VON LEISTUNGEN DRITTER

  1. Die nachfolgenden Regelungen gelten beim Einsatz von Leistungen Dritter durch x9design im Rahmen der Leistungserfüllung gegenüber dem Kunden. Als Leistungen Dritter sind Leistungen zu verstehen, die im Namen oder sonst im Rahmen des Auftrags des Kunden von Dritten bezogen werden, wie z.B. Nutzungsrechte an Onlineplattformen, Stockbilder oder Open Source Software.
  2. Beruhen Sach- oder Rechtsmängel auf der Fehlerhaftigkeit der Leistung eines Dritten und wird dieser nicht als Erfüllungsgehilfe von x9design tätig, sondern gibt x9design, für den Kunden erkennbar, lediglich eine Leistung an den Kunden weiter, sind die Mängelansprüche des Kunden auf die Abtretung der Mängelansprüche von x9design gegenüber dem Dritten beschränkt (z.B., wenn Open Source Software inkorporiert wird). x9design steht für den Mangel selbst ein, wenn die Mangelursache durch x9design gesetzt wurde, d.h. der Mangel auf einer von x9design zu vertretenden unsachgemäßen Modifikation, Einbindung oder sonstiger Behandlung der Leistungen Dritter beruht.
  3. x9design ist nicht verantwortlich, falls Leistungen Dritter durch den Dritten eingeschränkt oder insgesamt eingestellt werden. Führt der Dritte eine Gebühr für die Zurverfügungstellung seiner Leistungen ein, hat x9design das Recht die mit dem Kunden vereinbarte Vergütung dementsprechend anzupassen, sofern der Kunde die Nutzung der Leistungen Dritter nach Rückfrage fortsetzen möchte und die Vergütung zu Lasten von x9design gehen würde.

§13 HAFTUNG

x9design haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

  1. x9design haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch x9design, seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.
  2. x9design haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch x9design, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  3. x9design haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für x9design bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.
  4. x9design haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz.
  5. x9design haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch x9design, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Wenn Sx9design diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist seine Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens (nachfolgend “typischer Schaden”) begrenzt.
  6. Der typische Schaden ist grundsätzlich auf den festgelegten Betrag und sonst auf die Höhe des vertraglichen Entgelts des Kunden für den Zeitraum, in dem die Pflichtverletzung stattgefunden hat, begrenzt. Dies gilt nicht, wenn die Beschränkung im Einzelfall unter Billigkeitsgesichtspunkten unangemessen wäre. Der typische Schaden übersteigt grundsätzlich nicht das Fünffache der vereinbarten Vergütung.

§14 DATENSCHUTZ

  1. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden nur für die, diesen AGB und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Vertragsdurchführung erhoben, verarbeitet und genutzt. Mit dem Vertragsschluss erklärt sich der Kunde mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten in elektronischen Datenverarbeitungsanlagen einverstanden.
  2. Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. x9design wird insbesondere personenbezogene Daten Dritter, die ihm der Kunde weiterleitet oder die er im Auftrag des Kunden erhebt, verarbeitet und nutzt, nur im Rahmen der Weisungen des Kunden erheben, verarbeiten oder nutzen. Darüber hinaus obliegt es dem Kunden, die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

§15 VERTRAULICHKEIT

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.
  2. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Entwicklungen, die bereits offenkundig sind (allgemein bekannt sind, zum Stand der Technik zählen etc.) und damit nicht mehr geheim oder schutzfähig sind. Wenn die Offenkundigkeit einer Entwicklung später eintritt, erlischt die Verpflichtung insoweit ab diesem Zeitpunkt.
  3. Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind.

§16 KÜNDIGUNG

  1. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
  2. Sofern die ordentliche Kündigungsfrist nicht ausdrücklich vereinbart ist, noch in den dazugehörigen besonderen Bestimmungen in diesen AGB festgelegt ist, beträgt diese dreißig Tage zum Vertragsende.
  3. Wird bei laufenden Verträgen rechtzeitige Kündigung ausgesprochen, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung, nach Ablauf dessen Laufzeit automatisch um denselben Zeitraum.
  4. Jede Vertragspartei kann Verträge, welchen diese AGB zugrunde liegen, aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn eine oder mehrere Vereinbarungen durch die jeweils andere Vertragspartei nicht eingehalten wurden und nach einer schriftlichen Aufforderung zur Besserung, diese schuldhaft nicht innerhalb der gesetzten und angemessenen, andernfalls innerhalb einer angemessenen Frist, erfolgt ist. Die außerordentliche Kündigung ist auch ohne vorherige Aufforderung zur Besserung möglich, wenn eine Fortsetzung des Vertrages dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:
    • x9design einen ausdrücklich vereinbarten Fertigstellungtermin nicht einhält und eine vom Kunde angesetzte, angemessene Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, es sei denn x9design hat die Verzögerung nicht zu vertreten;
    • eine der Vertragsparteien ihre Pflichten aus diesem Vertrag oder jeweiligem Auftrag in grober Weise verletzt;
    • über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird.
  5. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist x9design zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. x9design kann, vorbehaltlich vereinbarter oder gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, sämtliche Daten des Kunden löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden.

§17 ÄNDERUNG DER AGB

  1. x9design behält sich vor, die AGB bei Dauerschuldverträgen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderung erfolgt nur beim Vorliegen von triftigen und sachlichen Gründen, insbesondere rechtlicher, technischer und betriebswirtschaftlicher Natur und nur, wenn sie dem Kunden nach Billigkeitsgesichtspunkten zuzumuten ist.
  2. Im Fall von Änderungen, teilt x9design dem Kunden die geänderten AGB zumindest in Textform mit, so dass der Kunde zwei Wochen Zeit hat, der Änderung zu widersprechen und weist ihn auf das Widerspruchsrecht und dessen Folgen hin. Im Fall eines Widerspruchs haben die Kunde und x9design das Recht zu kündigen. Die Kündigung darf nicht erfolgen, sofern sie die vertraglichen Interessen des Kunden unangemessen beeinträchtigen würde. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb der Frist, gelten sie als angenommen.

§18 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Der Kunde darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen x9design nur nach Zustimmung von x9design auf Dritte übertragen.
  2. Die Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland – unter Ausschluss von überstaatlichem Recht sowie deutschem, zwischenstaatlichem und überstaatlichem Verweisungsrecht, das nicht selbst auf materielles deutsches Recht verweist und was auch dann keine Anwendung findet, wenn der Kunde seinen Sitz und/oder seine Wohnanschrift im Ausland hat.
  3. Erfüllungsort ist der Sitz von x9design.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von x9design, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen Gerichtsstand hat. x9design behält sich vor, seine Ansprüche an dem gesetzlichen Gerichtsstand geltend zu machen.

Stand Februar 2024